Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundeschule Swadogs – Inhaberin  Swantje Busse

1   Geltungsbereich und Vertragsinhalt

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Swadogs (nachfolgend „Hundeschule“ genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundeschule, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Hundeschule erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden. Die Textform wird durch Brief oder Email gewahrt.

Vertragsinhalt ist die Schulung des Hundehalters im Umgang mit seinem Hund und mit der Erziehung des Hundes und beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Anleitungen des Hundehalters.

Ein Rechtsanspruch auf einen Lernerfolg des Hundes besteht nicht, da der Erfolg maßgeblich durch die Mitarbeit und Umsetzung des Hundehalters beeinflusst wird.

2   Vertragsabschluss

Durch die Übermittlung und Bestätigung eines ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars des Teilnehmers auf dem Postweg, per E-mail oder mündlichen Absprache (Anmeldeformulars wird nachgereicht), kommt mit der Hundeschule ein Dienstvertrag gemäß §611 BGB zustande.

Mit dem Anmeldeformular meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an.

Die Hundeschule behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Teilnehmer, den nachfolgenden AGB Folge zu leisten.

3   Rücktritt und nicht in Anspruch genommene Leistungen

Die Hundeschule kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, insofern der Teilnehmer gegen die AGB verstößt, sich den Anweisungen der Hundererziehungsberaterin widersetzt oder die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Stört der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig oder missachtet dessen Durchführung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich die Hundeschule vor, den Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten.

Die Hundeschule behält sich vor vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt, eine plötzliche Erkrankung oder andere unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung einer Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Fall wird sich die Hundeschule bemühen, schnellstmöglich einen Ersatztermin anzubieten. Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot kein Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Eine Absage oder Verschiebung der vereinbarten Veranstaltung muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung besteht nicht.

Ein Anspruch auf Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen besteht nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Hundeschule (wie z.B. schwere Krankheit, Tod des Hundes etc.).

4   Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme des Hundes an einer Veranstaltung der Hundeschule setzt einen Impfschutz (Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut) des Hundes voraus. Der Teilnehmer erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Bei Welpen reicht der Nachweis einer dem Alter angemessenen Impfung. Die Impfungen sind auf Nachfrage der Hundeschule nachzuweisen.

Mit der Abgabe des Anmeldeformulars versichert der Teilnehmer, dass der Hund kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt und frei von Ungeziefer ist.

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der Teilnehmer erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Ein Versicherungsnachweis ist auf  Nachfrage der Hundeschule vorzulegen.

Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, die behördlich registriert sind. Die Chipnummer des Hundes ist auf Nachfrage der Hundeschule vorzulegen.

Die Teilnahme bzw. das Mitführen läufiger Hündinnen an Veranstaltungen der Hundeschule ist ausschließlich nach Absprache mit der Hundeerziehungsberaterin möglich.

Leidet der Hund unter einer für andere Hunde ansteckenden Erkrankung, ist seine Teilnahme an Gruppenveranstaltungen ausgeschlossen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hundeschule vor Vertragsabschluss über entsprechende Erkrankungen zu unterrichten. Entsprechendes gilt, wenn eine solche Erkrankung erst nach Vertragsabschluss auftritt. Der Teilnehmer wird in solchen Situationen den Entscheidungen der Hundeschule über die Teilnahme des Hundes Folge leisten.

Auf anderweitige gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer die Hundeschule vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist die Hundeschule berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltungen auszuschließen.

Teilnehmer, die mit einem Hund mit Auflagen (Maulkorbpflicht, Leinenpflicht, etc.) an einer Veranstaltung teilnehmen möchten, sind verpflichtet, die Hundeschule über diese Auflagen vor Vertragsabschluss zu informieren. Sollte die Hundeschule die Teilnahme eines solchen Hundes akzeptieren, sind die Auflagen während des Trainings einzuhalten.

Während einer Veranstaltung der Hundeschule sind tierschutzrelevante Hilfsmittel (Strom-, Stachelhalsbänder oder ähnliches) sowie tierschutzrelevanter Umgang mit dem Hund (Schlagen, Treten etc.) nicht geduldet.

Hunde dürfen nur vom Hundehalter begleitet werden oder von einer vom Hundehalter autorisierten Person („Vertreter“), solang diese Person durch die Haftpflichtversicherung des Hundehalters uneingeschränkt abgedeckt ist. Die Teilnahme eines Vertreters an einer Veranstaltung bedarf der vorherigen Ankündigung und Genehmigung durch die Hundeschule.

Gäste oder Begleiter dürfen nur nach vorheriger Ankündigung und Genehmigung durch die Hundeschule an der Veranstaltung teilnehmen.

Die einzelnen Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Sollte ein Termin wegen unzumutbarer Wetterbedingungen nicht stattfinden können, wird dieser rechtzeitig durch die Hundeschule abgesagt. Eine seitens der Hundeschule abgesagte Veranstaltung wird nachgeholt. Darüber hinaus behält sich die Hundeschule vor, einzelne Veranstaltungstermine abzusagen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Unterrichtsleistungen sofort geltend zu machen. Nach Beendigung des Leistungsanspruches sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.

Die Hundeerziehungsberaterin ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

Die Veranstaltungen finden an wechselnden Orten statt und werden im Vorfeld der Veranstaltung mit den Teilnehmern rechtzeitig abgesprochen. Die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten des Teilnehmers.

5   Preise und Zahlungsbedingungen

Die Kosten der jeweiligen Veranstaltung sowie evtl. anfallende Anfahrtskosten sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Bei den „4er-, 8er- und 12er-Karten“ handelt es sich um vergünstigte Beiträge, die eine regelmäßige Teilnahme an genau definierten Angeboten ermöglichen und jeweils eine zeitliche Gültigkeit haben. Eine Umwandlung auf andere Angebote oder Rückerstattung bei Nichtausnutzung der Karte ist nicht möglich. Die Karte ist nicht übertragbar. 

Alle Teilnahmen am Einzel- oder Gruppenunterricht sind per Überweisung und im Voraus zu entrichten.

 Preiserhöhungen behält sich die Hundeschule vor.

Bankverbindung:

IBAN DE78 2585 1660 0055 3634 51

BIC NOLADE21SOL

Verwendungszweck >>> Name des Hundes, Datum, Leistung (Einzelberatung, Fährte Gruppe etc.)

6   Haftung

Der Teilnehmer haftet für sämtliche von dessen Hund verursachten Sach- und Personenschäden während der Veranstaltungen gegenüber der Hundeschule und Dritten. Die Hundeschule ist für Schäden dieser Art nicht haftbar. Die Hundeschule haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Die Veranstaltungsteilnahme entbindet nicht von der Tierhalterhaftung gemäß § 833BGB sowie der Tieraufseherhaftung gemäß § 834 BGB.

Die Hundeschule haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch andere Veranstaltungsteilnehmer oder deren Hunden verursacht werden.

Das Betreten des Veranstaltungsorts erfolgt von jedem Veranstaltungsteilnehmer sowie dessen Gästen, Begleiter und/oder Vertreter auf eigene Gefahr.

Sollte nicht der Vertragsteilnehmer selbst zu einer Veranstaltung erscheinen, sondern für diesen ein Vertreter, so verpflichtet sich der Vertragsteilnehmer, den Vertreter über die Haftungsregelung umfassend zu unterrichten.

Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

7   Bild- und Tonaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während einer Veranstaltung aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite oder anderen Medien, sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Hundeschule zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf.

Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

Bild- und Tonaufnahmen durch Hundehalter während einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet, es sei denn sie erfolgen mit Ankündigung und Genehmigung durch die Hundeschule.

Wenn eine Veröffentlichung des eigenen Bildes nicht gewünscht ist, so ist das bei der ersten Teilnahme an einer Veranstaltung klar zu äußern.

Die Bild- und Tonaufnahmen bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme Eigentum der Hundeschule und können durch diese veröffentlicht werden. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf das Bild- und/oder Tonmaterial und dessen Verwendung.

8   Urheberrecht

Unterlagen, die von der Hundeschule im Zusammenhang mit dem Training bzw. in Seminaren oder Vorträgen ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

9   Gerichtsstand, Rechtswohl

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 Gerichtsstand ist Soltau.

10   Salvatorische Klausel

Sollte eine der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt der Bestand der restlichen Regelungen und auch der Bestand des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule hiervon unberührt.